Schuhe mit DGUV 112-191

DGUV 112-191 und ihre Bedeutung

Den perfekten Schuh zu finden ist schwierig. Eine Variation von Faktoren können die Wahl der Sicherheitsschuhe beinträchtigen: Anwendungsgebiet, Fußform, Material oder aber auch persönliche Präferenzen. Um die Zertifizierung als Sicherheitsschuh, gemäß EN ISO 20345, aufrecht zu erhalten, dürfen jedoch keine Änderungen am Schuh durchgeführt werden. Müssen aber dennoch orthopädische Anpassungen am Schuh vorgenommen werdenmuss beim Kauf auf die DGUV 112-191 Zertifizierung geachtet werden. Die Bedeutung und korrekte Abrechnung von DGUV 112-191 zertifizierten Schuhen erfahren Sie im Beitrag.

Was bedeutet DGUV 112-191?

Die DGUV 112-191 ist eine Regel der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie regelt die möglichen orthopädischen Anpassungen eines Sicherheitsschuhs, ohne dass dieser seine Zertifizierung verliert. Ein unabhängiges Institut prüft und bestätigt diese Regelungen bereits bei der Produktion des Schuhs.

Jedoch gilt es zu beachten, dass nicht jeder DGUV 112-191 zertifizierte Schuh für dieselben orthopädischen Anpassungen geeignet ist. Einige Modelle sind lediglich für eine Einlage zugelassen. Es empfiehlt sich daher bei der Wahl Ihres Sicherheitsschuhs die Herstellerinformationen genau zu lesen. Gerne hilft Ihnen auch unser Kundenservice bei Fragen zu Schuhen aus unserem Sortiment weiter unter info@arbeitsschutz-express.de.

Wurde der Schuh ohne Einhaltung der Vorgaben verändert, werden die Kosten im Falle eines Arbeitsunfalles nicht von der Versicherung übernommen. Hier reicht bereits der Tausch der Einlegesohle eines anderen Herstellers aus.

Welche Schuhe sind von der DGUV 112-191 betroffen?

Von der Norm sind alle Sicherheitsschuhe gemäß EN ISO 20345 betroffen. Zusätzlich aber auch alle Berufsschuhe nach EN ISO 20347. Sicherheitsschuhe, welche nach EN ISO 20345 zertifiziert sind, erfüllen die Grundanforderungen an einen Sicherheitsschuh. Eine Eigenschaft, die alle Sicherheitsschuhe teilen ist eine Zehenschutzkappe, welche einer Kraft von mind. 200 J standhalten muss sowie eine öl- und benzinresistente Sohle. Es wird dabei in folgende Sicherheitsklassen unterschieden:

  • SB: Regulärer Schuh mit Schutzkappe
  • S1: Regulärer Schuh mit Schutzkappe, antistatischer Behandlung, kohlenwasserstoffbeständiger Sohle und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich.
  • S1P: Wie S1 mit zusätzlichem Durchtrittschutz
  • S2: Wie S1 mit zusätzlichem, wasserabweisendem Obermaterial
  • S3: Wie S2 mit zusätzlichem Durchtrittschutz
  • S4: Wie S2 mit wasserdichter Behandlung (meist Gummistiefel)
  • S5: Wie S3 mit wasserdichter Behandlung (meist Gummistiefel)

Abrechnung und Kostenerstattung

Die orthopädische Anpassung der Schuhe ist immer mit Kosten verbunden. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nur für Privatschuhe, nicht für Sicherheitsschuhe. Die Ausnahme bildet ein durch einen Arbeitsunfall zu Schaden gekommener Fuß. In diesem Fall gewähren die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenerstattung. Dafür ist eine entsprechende Diagnose des Arztes unbedingt erforderlich. Je nach Umstand der Anpassung können folgende Behörden angesprochen werden:

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann ab einem Mindestalter von 15 Jahren ein Antrag zur Kostenerstattung gestellt werden. Jedoch sollte vorab erwähnt werden, dass hier mit hohem Aufwand zu rechnen ist. Daher lohnt sich dieser Antrag vor allem bei Maßschuhen oder anderen größeren Anpassungen.
  • Kriegsopferversorgung
  • Bundesagentur für Arbeit

Laut DGUV 112-191 ist der Arbeitgeber bei orthopädischem Fußschutz nur verpflichtet, den Kostenanteil für einen normalen Schutzschuh zu übernehmen.

Wer bietet orthopädisch anpassbare Schuhe an?

Die Hersteller von Sicherheitsschuhen ermöglichen mittlerweile eine leichte Abwicklung der Anpassungen. Sie suchen sich einfach Ihren DGUV 112-191 zertifizierten Schuh aus und übersenden das Rezept ihres Orthopäden an den entsprechenden Hersteller. Die Anpassungen werden durch einen zertifizierten Orthopädie-Schuhmacher des Herstellers oder Ihrer Wahl durchgeführt. Voraussetzung ist die Bestellung eines baumustergeprüften Einlagensystems durch einen ausgewählten Orthopädie-Schuhmachermeister. Die komplette Abrechnung erfolgt über den Hersteller selbst. Die Informationen je Hersteller können auf den individuellen Herstellerwebseiten abgerufen werden.

Hersteller mit DGUV 112-191 zertifizierten Sicherheitsschuhen sind:

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